AGB
Stand 01.07.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche über unseren Online-Shop www.recyclingfabrik.com geschlossenen Verträge zwischen der Recycling Fabrik GmbH, Steinriedendamm 15, Halle 1 – Eingang 1D, 38108 Braunschweig, vertreten durch die Geschäftsführer Rudolf Leue und Jörn van Leeuwen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 209251, Telefon: +49 (0) 531 37958646, E-Mail: hello@recyclingfabrik.com (nachfolgend: “Recycling Fabrik”), und ihren Kunden (nachfolgend: “Kunde”). Sofern nachfolgend nichts Abweichende geregelt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Recycling Fabrik der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(5) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung und Bewerbung von Produkten im Online-Shop der Recycling Fabrik stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit überprüfen und korrigieren, indem die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen genutzt werden. Zur Änderung der ausgewählten Produkte können am Ende des Bestellprozesses in der Bestellübersicht die Artikelanzahl korrigiert oder Produkte aus dem Warenkorb entfernt werden.
(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken der hierfür vorgesehenen Bestellfläche gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Diese verbindliche Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, indem der Kunde bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
(3) Die Recycling Fabrik verkauft die im Online-Shop dargestellten Produkte nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit Abschluss des Bestellvorgangs bestätigt der Kunde, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben.
(4) Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt direkt im Online-Shop sowie per E-Mail unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung. Keine dieser Bestätigungen stellt bereits eine Vertragsannahme dar, sondern lediglich eine Information darüber, dass die Bestellung bei der Recycling Fabrik eingegangen ist. Um die Kommunikation mit dem Kunden zu gewährleisten, hat der Kunde sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(5) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Recycling Fabrik die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung per E-Mail oder durch die Lieferung der bestellten Produkte annimmt. Für den Versand der Annahmeerklärung oder die Auslieferung der bestellten Produkte hat die Recycling Fabrik eine Frist von zwei Werktagen. In der Annahmeerklärung per E-Mail, spätestens jedoch bei Lieferung der bestellten Produkte, wird dem Kunden der Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zur Verfügung gestellt. Der Vertragsinhalt wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und ist dem Kunden während eines Zeitraums von drei Jahren nach Vertragsschluss unter der Rubrik „Mein Konto“ zugänglich.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Sollte die Lieferung der von dem Kunden bestellten Produkte nicht möglich sein, sieht die Recycling Fabrik von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zu Stande. Etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen werden zurückerstattet.
(2) Die angegebenen Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Annahmeerklärung (§ 2 (5)), vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für das jeweilige Produkt in dem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 1-3 Werktage.
(3) Soweit dem Kunden zumutbar, ist die Recycling Fabrik zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende zusätzliche Versandkosten trägt die Recycling Fabrik.
(4) Ist das bestellte Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, wird dies dem Kunden einschließlich der voraussichtlichen Lieferzeit mitgeteilt. Sollte sich erst nach Annahmeerklärung herausstellen, dass das bestellte Produkt aufgrund nicht von der Recycling Fabrik zu vertretender Umstände dauerhaft nicht mehr verfügbar ist oder aus Gründen, die die Recycling Fabrik nicht zu vertreten hat, nicht geliefert werden kann, wird die Recycling Fabrik von der Verpflichtung zur Lieferung frei und der Kunde hierrüber unverzüglich informiert. Etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
(4) Die ausführlichen Lieferbedingungen sind unter “Versand und Zahlungsbedingungen” nachzulesen.
§ 3a Vorbestellungen (Pre-Order)
(1) Allgemeines
Bestimmte Produkte können im Online-Shop der Recycling Fabrik als Vorbestellung (Pre-Order) erworben werden. Bei diesen Produkten ist die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht versandbereit. Der auf der Produktseite angegebene Liefertermin stellt einen unverbindlichen voraussichtlichen Lieferzeitpunkt dar.
(2) Vertragsschluss
Die Bestätigung des Zugangs einer Vorbestellung erfolgt direkt im Online-Shop sowie per E-Mail unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung. Keine dieser Bestätigungen stellt bereits eine Vertragsannahme dar, sondern lediglich eine Information darüber, dass die Bestellung bei der Recycling Fabrik eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Recycling Fabrik die Vorbestellung durch eine Annahmeerklärung per E-Mail annimmt. Für den Versand der Annahmeerklärung hat die Recycling Fabrik eine Frist von zwei Werktagen.
(3) Zahlung
Bei Vorbestellungen ist der vollständige Kaufpreis (inkl. Versandkosten) sofort bei Bestellung über die im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. PayPal, Kreditkarte) zu entrichten. Ein Rechnungskauf steht Verbrauchern bei Vorbestellungen nicht zur Verfügung. Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser AGB können auf Anfrage und nach gesonderter Vereinbarung mit der Recycling Fabrik auf Rechnung bestellen; das individuell vereinbarte Zahlungsziel ist in diesem Fall der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen. Der Versand der Ware erfolgt, sobald diese verfügbar ist.
(4) Liefertermin und Verzögerungen
Der auf der Produktseite angegebene Liefertermin ist ein voraussichtlicher Termin und nicht verbindlich. Verzögerungen, die nicht von der Recycling Fabrik zu vertreten sind (z. B. Lieferengpässe bei Rohstoffen, Produktionsverzögerungen, höhere Gewalt), begründen keinen Schadensersatzanspruch des Kunden. Die Recycling Fabrik informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über wesentliche Verschiebungen des Liefertermins.
(5) Stornierung durch die Recycling Fabrik
Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass die vorbestellte Ware dauerhaft nicht produziert oder geliefert werden kann, ist die Recycling Fabrik berechtigt, den Vertrag zu stornieren. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig und ohne Abzug über das ursprünglich gewählte Zahlungsmittel zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(6) Preisänderungen
Der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis ist für beide Parteien verbindlich und gilt bis zur Auslieferung der Ware. Nachträgliche Preisänderungen (Erhöhungen oder Senkungen) wirken sich nicht auf bereits aufgegebene Vorbestellungen aus.
(7) Widerrufsrecht bei Vorbestellungen
Verbrauchern steht bei Vorbestellungen das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den Widerrufsbestimmungen dieser AGB zu. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt bei Vorbestellungen ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz nimmt – nicht ab dem Zeitpunkt der Bestellung. Bis zur Lieferung kann die Vorbestellung gemäß § 19 dieser AGB kostenlos storniert werden.
4 Preise und Versandkosten
(1) Für die im Online-Shop bestellten Produkte gelten ausschließlich die Preise, die im Warenkorb zum Zeitpunkt des Absendens der Bestellung angezeigt werden. Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden dem Kunden alle Zahlungen, die die Recycling Fabrik erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, zurückgezahlt. Der Kunde hat im Falle des Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
(3) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können von der Recycling Fabrik nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind vom Kunden in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
(1) Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
(2) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
(3) Die Recycling Fabrik behält sich vor, einzelne Zahlungsarten für bestimmte Bestellungen oder Kunden auszuschließen oder zusätzliche Zahlungsarten anzubieten.
(4) Soweit der Kunde als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzt, wird der Kunde entweder in dem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, ist dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe der Daten vorzunehmen. Abschließend wird der Kunde zurück in den Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
§ 6 Annahme von ausgewählten Kunststoff-Abfällen
(1) Die Recycling Fabrik ermöglicht es Kunden „ausgewählt Kunststoffe“ abzugeben (im Folgenden: Abgabe). Die Recycling Fabrik kann zur Annahme von Materialien eigene oder durch sie autorisierte Annahme- und Sammelstellen betreiben oder Dritte mit der Annahme beauftragen. Welche Kunststoffe als sogenannte „ausgewählte Kunststoffe“ zählen, richtet sich nach den jeweils geltenden Annahmekriterien der Recycling Fabrik und ist unter https://recyclingfabrik.com/pages/recycling-service/ jederzeit einsehbar.
(2) Die Recycling Fabrik entscheidet anhand der jeweils veröffentlichten Annahmekriterien, welche Materialien angenommen werden. Ein Anspruch auf Annahme bestimmter Materialien besteht nicht.
(3) Materialien, die nicht den Annahmekriterien entsprechen oder insbesondere erheblich verunreinigt, mit Fremdstoffen vermischt oder aus sonstigen Gründen nicht für das Recycling geeignet sind, können ganz oder teilweise von der Annahme ausgeschlossen oder bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt werden.
(4) Die Abgabe kann insbesondere durch Einsendung, durch eine von der Recycling Fabrik organisierte Abholung, durch persönliche Anlieferung an Standorten der Recycling Fabrik oder über von der Recycling Fabrik zugelassene Annahme- oder Sammelstellen erfolgen. Die jeweils verfügbaren Abgabemöglichkeiten werden auf der Website der Recycling Fabrik veröffentlicht. Unabhängig von der Form der Abgabe ist das im Rahmen einer „Abgabe von ausgewähltem Kunststoffabfall“ übergebene Material als Abfall anzusehen.
(5) Das Versandrisiko bis zum Eingang der Einsendung bei der Recycling Fabrik trägt der Kunde.
(6) Die abgegebenen Materialien gehen mit ihrer Annahme durch die Recycling Fabrik oder eine von ihr autorisierte Annahme- oder Sammelstelle in das Eigentum der Recycling Fabrik über. Ein Anspruch auf Rückgabe der eingesandten Materialien besteht nach Annahme nicht.
(7) Für einzelne Annahme- oder Sammelstellen können ergänzende Teilnahme-, Annahme- oder Öffnungsbedingungen gelten. Hierauf wird der Kunde vor Ort oder auf der Website der Recycling Fabrik hingewiesen.
(8) Die Bewertung der eingesandten Materialien erfolgt anhand der jeweils geltenden Annahme- und Bewertungskriterien. Die Entscheidung der Recycling Fabrik erfolgt nach objektiven Maßstäben unter Berücksichtigung von Menge, Materialart, Qualität und Reinheit der eingesandten Materialien.
(9) Ergibt die Bewertung, dass die eingesandten Materialien nach den geltenden Annahme- und Bewertungskriterien nicht vergütungsfähig sind, erfolgt keine Guthabengutschrift. Die Annahme der Materialien zum Recycling bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Guthaben-System – Teilnahmebedingungen und Kundeninformationen
(1) Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Erstellung eines Kundenkontos auf www.recyclingfabrik.com nimmt der Kunde automatisch am Guthaben-System der Recycling Fabrik teil.
(2) Sammeln von Guthaben
Als Teilnehmer am Guthaben-System erhält der Kunde für die Abgabe ausgewählter Kunststoffe gemäß § 6 Guthaben. Zusätzlich kann Guthaben im Rahmen zeitlich begrenzter Sonderaktionen, Bonusprogramme oder sonstiger von der Recycling Fabrik angebotener Aktionen gutgeschrieben werden. Die Höhe des Guthabens richtet sich insbesondere nach Art, Menge, Qualität und Reinheit der abgegebenen Materialien sowie den jeweils geltenden Annahme- und Bewertungskriterien der Recycling Fabrik. Ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe der Gutschrift besteht nicht. Die Bewertung der eingesandten Materialien erfolgt nach objektiven Maßstäben. Der Rechtsweg hinsichtlich der Bewertung einzelner Einsendungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Umstellung des bisherigen Punkte-Systems
Mit Einführung des Guthaben-Systems werden vorhandene Punkte einmalig im Verhältnis 1 Punkt = 0,04 € Guthaben in Guthaben umgerechnet und dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben. Für dieses im Rahmen der Umstellung entstandene Guthaben gelten ebenfalls die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Gültigkeitsdauer gemäß Absatz 5.
(4) Guthabenstand
Das gutgeschriebene Guthaben wird dem Kundenkonto zugeordnet und kann jederzeit im Kundenkonto eingesehen werden. Die Gutschrift erfolgt im Regelfall innerhalb einer Woche nach Eingang und Bewertung der Einsendung. In Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund eines erhöhten Bearbeitungsaufkommens, personeller Engpässe oder technischer Störungen, kann sich die Gutschrift entsprechend verzögern.
Sollte der Kunde mit der Bewertung oder der Höhe einer Guthabengutschrift nicht einverstanden sein, kann er innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Bewertung in Textform Einspruch gegenüber der Recycling Fabrik einlegen. Die Recycling Fabrik wird den Vorgang unter Berücksichtigung der vom Kunden übermittelten Informationen erneut prüfen und dem Kunden das Ergebnis mitteilen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(5) Gültigkeit des Guthabens
Jede einzelne Guthabengutschrift ist ab dem Zeitpunkt ihrer Gutschrift für einen Zeitraum von zwölf Monaten gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfällt das jeweilige Guthaben automatisch, sofern es bis dahin nicht eingelöst wurde.
Dies gilt gleichermaßen für Guthaben, das im Rahmen der Umstellung des bisherigen Punkte-Systems entstanden ist, dieses verfällt demnach am 30.06.2027.
(6) Höchstguthaben
Das auf einem Kundenkonto verfügbare Guthaben ist grundsätzlich auf 200,00 € begrenzt. Wird Guthaben gutgeschrieben, obwohl sich bereits Guthaben in Höhe von 200,00 € oder mehr auf dem Kundenkonto befindet, erfolgt keine weitere Gutschrift. Das hierdurch entstehende Guthaben verfällt unmittelbar und kann weder nachträglich gutgeschrieben noch ausgezahlt werden.
Abweichend hiervon kann das im Rahmen der einmaligen Umstellung des bisherigen Punkte-Systems gutgeschriebene Guthaben den Höchstbetrag von 200,00 € überschreiten. Dieses Guthaben verfällt nicht allein aufgrund der Überschreitung des Höchstbetrages, sondern bleibt bis zum Ablauf seiner jeweiligen Gültigkeitsdauer bestehen. Solange der Guthabenstand eines Kundenkontos mehr als 200,00 € beträgt, kann kein weiteres Guthaben gesammelt werden. Guthaben, das in diesem Zeitraum entstehen würde, verfällt unmittelbar.
Von der Höchstgrenze ausgenommen ist Guthaben, das von der Recycling Fabrik unentgeltlich im Rahmen von Sonderaktionen, Geburtstagsaktionen, Jubiläen, Kulanz oder vergleichbaren Anlässen gewährt wird („Aktionsguthaben“). Aktionsguthaben kann den Höchstbetrag von 200,00 € überschreiten und verfällt nicht aufgrund der Überschreitung dieser Höchstgrenze. Sofern bei der jeweiligen Aktion nichts Abweichendes geregelt ist, unterliegt Aktionsguthaben der zeitlichen Gültigkeitsbeschränkung nach Absatz 5.
(7) Einlösen von Guthaben
Guthaben kann ausschließlich zur teilweisen Bezahlung von Bestellungen im Online-Shop der Recycling Fabrik verwendet werden. Die im Bestellprozess jeweils angezeigten Einlösemöglichkeiten sowie etwaige Mindest- oder Höchstgrenzen sind verbindlich. Es kann ausschließlich bereits gutgeschriebenes und zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht verfallenes Guthaben eingelöst werden.
Im Falle einer vollständigen Stornierung oder eines wirksamen Widerrufs einer Bestellung wird das hierfür eingesetzte Guthaben dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben, soweit dieses zum Zeitpunkt der Rückbuchung nicht bereits aufgrund des Ablaufs seiner Gültigkeitsdauer verfallen wäre.
Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Guthabens ist ausgeschlossen.
(8) Missbrauch und Sperrung
Die Recycling Fabrik ist berechtigt, Kundenkonten vorübergehend zu sperren oder einzelne Guthabengutschriften ganz oder teilweise rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Guthaben-Systems bestehen.
Ein Missbrauch liegt insbesondere vor bei
- vorsätzlich falschen Angaben,
- Manipulation von Einsendungen oder Gewichtsangaben,
- Einsendung nicht zugelassener Materialien in der Absicht, Guthaben zu erhalten,
- missbräuchlicher Nutzung mehrerer Kundenkonten,
- Umgehung der Teilnahmebedingungen oder
- sonstigen Handlungen, die auf eine unberechtigte Erlangung von Guthaben gerichtet sind.
Vor einer dauerhaften Sperrung erhält der Kunde grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dem keine berechtigten Interessen der Recycling Fabrik entgegenstehen.
(9) Änderung des Guthaben-Systems
Die Recycling Fabrik behält sich vor, das Guthaben-System aus sachlichen Gründen weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzustellen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen der Teilnehmer nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Bereits gutgeschriebenes Guthaben bleibt hiervon unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist. Über wesentliche Änderungen des Guthaben-Systems wird die Recycling Fabrik die betroffenen Kunden in geeigneter Weise informieren.
(10) Beendigung der Teilnahme
Die Teilnahme am Guthaben-System endet mit der Löschung des Kundenkontos. Zum Zeitpunkt der Löschung noch vorhandenes Guthaben verfällt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Abwicklungspflichten entgegenstehen.
(11) Technische Fehler und Irrtümer
Offensichtliche technische Fehler, Übertragungsfehler, Rechenfehler oder sonstige offensichtliche Irrtümer bei der Anzeige oder Gutschrift von Guthaben begründen keinen Anspruch des Kunden auf das fehlerhaft ausgewiesene Guthaben. Die Recycling Fabrik ist berechtigt, entsprechende Fehler jederzeit zu berichtigen.
§ 8 Wertgutscheine
Auch für Wertgutscheine gelten die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich für alle über unseren Online-Shop www.recyclingfabrik.com geschlossenen Verträge beim Kauf von Wertgutscheinen.
(1) Definition
Kunde: Kunde ist derjenige, der einen Wertgutschein über die Plattform www.recyclingfabrik.com kauft.
Einlöser: Einlöser ist, wer als berechtigter Gutscheininhaber mit dem jeweiligen Gutscheincode die Leistung einlöst.
Wertgutschein: Wertgutscheine sind solche Gutscheine, die einen bezifferten Betrag in EURO ausweisen und nur auf www.recyclingfabrik.com in Form eines Gutscheincodes einlösbar sind.
Gültigkeit: Die Gültigkeit entspricht der gesetzlichen Regelung.
Geschenkgutschein: entspricht Wertgutschein.
Diese AGB gelten für alle von Recycling Fabrik ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann den ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.
(2) Gültigkeitszeitraum & Übertragung
Die Gültigkeit der gekauften Gutscheine beträgt drei Jahre ab Kaufdatum. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Wert der Gutscheine frei verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Gutscheine können anderen Personen übertragen werden. Er kann von einer beliebigen Person eingelöst werden.
(3) Einlösung
Recycling Fabrik Gutscheine können nur bei Käufen unter www.recyclingfabrik.com eingelöst werden. Die Einlösung kann für den Kauf aller Produkte und Dienstleistungen erfolgen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Restbeträge können bei weiteren Einkäufen genutzt werden, bis der gesamte Gutscheinwert vollständig verrechnet wurde. Die Einlösung erfolgt beim Kaufabschluss auf der Internetseite der Betreibers durch Eingabe des Gutscheincodes in das dafür vorgesehene Feld. Die Nutzung des Gutscheines wird anschließend beim Bezahlprozess bestätigt und ausgewiesen.
Für den Verlust, Diebstahl oder die unbefugte Verwendung eines Gutscheincodes übernimmt die Recycling Fabrik keine Haftung, sofern die den Verlust nicht zu vertreten hat. Die Einlösung bei anderen Händlern als des Betreibers ist nicht möglich. Es ist nicht möglich mehrere Gutscheine für einen einzelnen Kauf einzulösen.
Recycling Fabrik Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit durch:
– die Einlösung der gesamten Gutscheinsumme bei einem Einkauf auf der Seite des Betreibers,
– die Einlösung des Restbetrages eines bereits genutzten Gutscheincodes oder
– mit Eintritt der Verjährungsfrist
(4) Berechtigung bei Einlösung
Recycling Fabrik ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Die Inhaber des Gutscheins haben daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und Recycling Fabrik unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.
(5) Erfüllung
Beim Kauf eines Recycling Fabrik Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von Recycling Fabrik zum Zeitpunkt des Kaufes. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.
(6) Mehrfacheinlösung
Recycling Fabrik Wertgutscheine können mehrfach genutzt werden, solange die Gutscheinsumme nicht vollständig aufgebraucht worden ist. Die Mehrfachnutzung bei einer Restsumme von 0,00 EURO ist nicht möglich. Eine missbräuchliche oder widerrechtlich mehrfache Einlösung eines Recycling Fabrik Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.
(7) Widerrufsrecht
Für Wertgutscheine gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Teilweise eingelöste Gutscheine sind davon ausgeschlossen.
§ 9 Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung aus der jeweiligen Bestellung Eigentum der Recycling Fabrik. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Kunde die Ware pfleglich behandeln.
(2) Bei Pfändungen der Ware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von der Recycling Fabrik hinweisen und muss die Recycling Fabrik unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die Recycling Fabrik ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
(a) Die Recycling Fabrik behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Ware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(b) Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an die Recycling Fabrik ab. Die Recycling Fabrik nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich die Recycling Fabrik vor, die Forderung selbst einzuziehen.
(c) Die Recycling Fabrik verpflichtet sich , die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Recycling Fabrik.
§ 11 Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen die Forderungen von der Recycling Fabrik aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist auch dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn vom Kunden Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden.
§ 12 Abtretung
Der Kunde kann seine Forderungen gegen die Recycling Fabrik nur mit schriftlicher Zustimmung von der Recycling Fabrik an Dritte abtreten.
§ 13 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt.
(2) Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden sich jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
(a) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelhaftungsrechte beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung des Produkts.
(b) Als übliche Beschaffenheit des Produkts gelten nur die Angaben und Produktbeschreibungen der Recycling Fabrik, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen anderer Hersteller.
(c) Bei Mängeln leistet die Recycling Fabrik nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 14 Verwendung der Produkte
Die von der Recycling Fabrik angebotenen Produkte sind entsprechend ihrer jeweiligen Produktbeschreibung zu verwenden. Eine unsachgemäße Verwendung, Verarbeitung oder Lagerung kann die Produkteigenschaften beeinträchtigen. Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Verwendung entgegen der Produktbeschreibung oder allgemein anerkannten Verarbeitungsregeln zurückzuführen sind, übernimmt die Recycling Fabrik im gesetzlichen Rahmen keine Haftung.
§ 15 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Recycling Fabrik, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Recycling Fabrik nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach dem Produkthaftungsrecht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Recycling Fabrik, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Recycling Fabrik den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Recycling Fabrik und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 16 Urheberrechte
Die Nutzungsrechte, Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte für den gesamten schutzfähigen Inhalt des Online-Shops, einschließlich Texten, Grafiken, Fotos, Bildern, bewegten Bildern, Geräuschen, Illustrationen und Software (nachfolgend: Inhalt), gehören der Recycling Fabrik. Sofern innerhalb des Online-Shops nichts anderes angegeben ist, ist jegliche Nutzung der Inhalte (insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung sowie die Verwendung des Bild- und Textmaterials auf Online-Marktplätzen oder sonstigen Plattformen ist nicht gestattet.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher und hat zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der vorgenannten Rechtswahl unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Recycling Fabrik aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Sitz von der Recycling Fabrik.
(3) Die Recycling Fabrik ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, enthält die Datenschutzerklärung der Recycling Fabrik.
§ 19 Schlussbestimmung
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.